Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt seit dem 1. Januar 2009 den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verbindlich vor. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. In den Jahren 2009 bis 2012 stehen für diese Förderung durch den Bund jährlich bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Verschiedene marktreife technische Systeme stehen zur Verfügung, die angepasst auf das jeweilige Gebäude zur Anwendung kommen können. Folgende erneuerbare Energien können beispielsweise genutzt werden:

Solarenergie:
Nutzung durch Solarkollektoren

Feste Biomasse (z.B. Holzpellets):
Einsatz entsprechender Kessel oder Öfen

Geothermie und Umweltwärme:
Nutzung mit effizienten Wärmepumpen

Biogas:
in Kraft-Wärme-Kopplung zur parallelen Erzeugung von Strom und Wärme

Bio-Öl:
Einsatz nur zulässig, wenn gemäß Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt und in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt (derzeit Brennwertkessel).


Hausbesitzer können max. 2400 Euro staatliche Fördermittel erhalten, wenn sie sich für die Installation einer den Förderrichtlinien entsprechenden Erdwärme- pumpe entscheiden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist hin, dass die Förderung je nach verwendeter Technik differiert. Wird eine Luft/Wasser-Wärme- pumpe zum Einsatz gebracht, reduziert sich die Förderung auf max. 1200 Euro. Informationen unter:
www.dena.de
www.bafa.de

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Förderung

Der Staat unterstützt den Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen mit attraktiven Förderprogrammen.

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